Im Rahmen einer akuten oder chronischen Erkrankung bleibt es oft nicht aus, dass ein Patient mit Hilfe eines Fahrdienstes zum Arzt, ins Krankenhaus oder zur Therapie fahren muss. Hier kommen einem als Angehöriger oder Patient die ersten Fragen:
Kann ich selbst einen Krankentransport bestellen?
Wer übernimmt die Kosten dafür?
Welchen Fahrdienst muss ich für mich bestellen?
Im Bereich der Krankenbeförderung gibt es zwei große Unterschiede:
Es gibt den Krankentransport und die Krankenfahrt. Wir helfen Ihnen diese beiden Themen klar voneinander abzugrenzen.
Krankentransport
Durch eine schwere Erkrankung benötigt der Patient medizinisch fachliche Betreuung. Auch im Rahmen einer Krankenfahrt ist der Patient auf die Qualifikationen der Begleitperson angewiesen. Der behandelnde Arzt stellt dem Patienten eine Verordnung aus. Die Verordnung wird auch als Transportschein oder Krankentransportschein (Muster 4) bezeichnet. Liegt eine Verordnung vor, übernimmt die Kosten für den Transport die Krankenkasse. In dem Fall eines Krankentransports muss die Verordnung bei der Krankenkasse zur Genehmigung vorgelegt werden.
Krankentransporte werden also vom Arzt verordnet, wenn die Mobilität durch Krankheit oder Unfall eingeschränkt ist, der Patient medizinische oder fachliche Betreuung benötigen und die Fahrt aus medizinischer Sicht notwendig ist.
Beispiele für einen Krankentransport:
• Behandlungsfahrt: Im Rahmen einer Behandlung im Krankenhaus
• Entlassungsfahrten: Fahrten, die vom Krankenhaus in eine betreute Wohneinrichtung, in eine Seniorenresidenz oder in eine andere Klinik anfallen.
• Behandlungsfahrt bei chronischen Erkrankungen zu oder von einer medizinischen Einrichtung. Dazu zählen Dialysezentren, Strahlentherapiezentren oder andere medizinische Versorgungszentren.
Krankenfahrt
Im Rahmen einer Behandlung oder Therapie muss der Patient zu einer medizinischen Einrichtung gefahren werden. Diese medizinische Einrichtung kann beispielsweise folgende sein:
• Niedergelassene Arzt
• Radiologische Praxis
• Dialysezentrum
• Physiotherapie
Auch hier stellt der behandelnde Arzt dem Patienten eine Verordnung aus. In dem Fall der Krankenfahrt ist jedoch keine medizinisch fachliche Betreuung bei der Fahrt dabei. Die Fahrzeuge sind dennoch besonders ausgestattet. Hier kann in einigen Fällen der Patient in einem Rollstuhl, Tragestuhl oder sogar liegend transportiert werden.
Krankenfahrten werden somit ebenfalls vom Arzt verordnet, wenn die Mobilität eingeschränkt ist, der Patient medizinische oder fachliche Betreuung benötigen und die Fahrt aus medizinischer Sicht notwendig ist.
Beispiele für einen Krankentransport:
• Behandlungsfahrt: Im Rahmen einer Behandlung im Krankenhaus
• Entlassungsfahrten: Fahrten, die vom Krankenhaus in eine betreute Wohneinrichtung, in eine Seniorenresidenz oder in eine andere Klinik anfallen.
• Behandlungsfahrt bei chronischen Erkrankungen zu oder von einer medizinischen Einrichtung. Dazu zählen Dialysezentren, Strahlentherapiezentren oder andere medizinische Versorgungszentren.
Unterschied zwischen einem Krankentransport und einer Krankenfahrt
Ein Krankentransport unterscheidet sich im Wesentlichen von einer Krankenfahrt darin, dass bei einem Krankentransport eine medizinische Fachkraft den Transport begleitet. Hier wird oft der Begriff „qualifizierter Krankentransport“ benutzt. Bei einer Krankenfahrt, auch unqualifizierter Krankentransport genannt, wird die Fahrt meist von einem Helfer begleitet.
Zu welchen weiteren Unterschieden für dies?
Der Krankentransport wird in einem Krankentransportwagen oder Krankenwagen durchgeführt. Für die Krankenfahrt wird ein Mietwagen oder Taxi genommen. Hier gibt es dennoch die Möglichkeit den Patienten in einer besonderen Lagerung zu transportieren. Man spricht in diesem Fall von einem Tragestuhlwagen, Behindertentransportwagen oder Liegewagen.